Rechtsprechung
   FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19900
FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06 (https://dejure.org/2006,19900)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11.04.2006 - 2 V 18/06 (https://dejure.org/2006,19900)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11. April 2006 - 2 V 18/06 (https://dejure.org/2006,19900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbesteuer bei einem Eiskunstläufer; Abgrenzung zwischen Gewerbe und selbstständig ausgeübten künstlerischen Tätigkeiten; Steuerrechtliche Einordnung selbstständiger Eiskunstläufer; Abgrenzung von Sport und Kunst; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Festsetzung ...

  • Judicialis

    GewStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 15 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkunstlaufprofi als Gewerbetreibender; Abgrenzung zwischen Kunst und Sport; Gewerbesteuermessbescheide gegen vermeintliche GbR; Aufhebung; Beteiligter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkunstlaufprofi als Gewerbetreibender - Abgrenzung zwischen Kunst und Sport - Gewerbesteuermessbescheide gegen vermeintliche GbR - Aufhebung - Beteiligter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 28.04.2003 - III B 82/01

    Dritter i.S.d. § 174 Abs. 4 und 5 AO

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
    Als eigene verfahrensrechtliche Initiative (Einspruchseinlegung gemäß § 359 Nr. 1 AO) kommen nur Rechtshandlungen im eigenen Namen in Betracht (vgl. BFH, BFH/NV 2003, 1142).

    Nicht beteiligt ist, wer nur in seiner Eigenschaft als Mitgesellschafter einer GbR in das von dieser betriebene Verfahren eingeschaltet war (vgl. BFH, BFH/NV 2003, 1142).

    Beantragt ein Gesellschafter im Namen der GbR die Aufhebung eines gegen die GbR ergangenen Gewerbesteuermessbetragsbescheides, ist er nicht Beteiligter dieses Verfahrens (vgl. BFH, BFH/NV 2003, 1142).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht das Wesentliche der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG, BVerfGE 30, 173, 188; BVerfG, BVerfGE 67, 213).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
    Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht das Wesentliche der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden (BVerfG, BVerfGE 30, 173, 188; BVerfG, BVerfGE 67, 213).
  • BFH, 09.05.2001 - XI B 151/00

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
    Da die Antragstellerin das Zustandekommen einer Personengesellschaft bestritten hat, konnte sie in eigenem Namen Einspruch gegen der Gewerbesteuermessbetragsbescheid in Bezug auf die vom Antragsgegner unterstellte GbR einlegen (vgl. BFH, BFH/NV 2001, 1078).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
    Bei der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände kommt auch der Verkehrsauffassung erhebliche Bedeutung zu (vgl. BFH, BStBl II 1992, 353).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 71/97

    "Künstlerische Tätigkeit" i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
    Vielmehr dienen die Abgrenzungskriterien lediglich als Prüfungsmaßstab zwischen Kunst und Nichtkunst im steuerrechtlichen Sinne (BFH, BFH/NV 1999, 460).
  • BFH, 02.12.1980 - VIII R 32/75

    Hersteller eines Films ist nur Künstler, wenn er in allen bestimmenden Bereichen

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
    Der Einsatz von Mitarbeitern mit eigener Gestaltungsfreiheit ist mithin einer künstlerischen Tätigkeit wesensfremd (vgl. BFH, BStBl II 1981, 170).
  • BFH, 23.08.1990 - IV R 61/89

    Zur Abgrenzung zwischen künstlerischer und gewerblicher Tätigkeit bei einem

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
    Gleiches gilt, wenn der Steuerpflichtige nur bekannte Vorbilder nachahmt (vgl. BFH, BStBl. II 1991, 889: Holzschnitzer als Kunsthandwerker oder Künstler) oder aufgrund von in der Natur der Sache liegenden Zwangsvorgaben keinen erheblichen Gestaltungsspielraum hat (vgl. BFH, BStBl. II 1991, 20: Industriedesigner; Gestaltung von Produkten lediglich nach der neuesten Moderichtung nicht künstlerisch, wenn auf bekannte Vorbilder zurückgegriffen wird oder der Gebrauchszweck von Gegenständen keinen Gestaltungsspielraum lässt).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
    Das Wesen künstlerischer Betätigung liegt in der freien schöpferischen Gestaltung, in der der Steuerpflichtige seine individuelle Anschauungsweise und Darstellungskraft zum Ausdruck bringt und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH, BFH/NV 1999, 465 m.w.N.).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 15/90

    1. Zur künstlerischen Tätigkeit bei einander widersprechenden Gutachten - 2.

    Auszug aus FG Sachsen, 11.04.2006 - 2 V 18/06
    Gleiches gilt, wenn der Steuerpflichtige nur bekannte Vorbilder nachahmt (vgl. BFH, BStBl. II 1991, 889: Holzschnitzer als Kunsthandwerker oder Künstler) oder aufgrund von in der Natur der Sache liegenden Zwangsvorgaben keinen erheblichen Gestaltungsspielraum hat (vgl. BFH, BStBl. II 1991, 20: Industriedesigner; Gestaltung von Produkten lediglich nach der neuesten Moderichtung nicht künstlerisch, wenn auf bekannte Vorbilder zurückgegriffen wird oder der Gebrauchszweck von Gegenständen keinen Gestaltungsspielraum lässt).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • BFH, 22.03.1990 - IV R 145/88

    Klavierstimmer übt keine künstlerische Tätigkeit aus

  • BFH, 10.03.1993 - I R 96/92

    Steuerrechtliche Abgrenzung zwischen einer künstlerischen und einer gewerblichen

  • BFH, 02.08.1989 - I R 72/87

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 27.06.1985 - I R 22/81

    Einordnung der Tätigkeit eines Künstlers mit Mithilfe fachlich vorgebildeter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht